Kirchgemeindeversammlung
Traktanden
- Genehmigung Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 30. November 2023
- Bestätigung Anstellung Pfarrperson für den Kirchenkreis Sonnenfeld
- Wahlen in den Kirchgemeinderat
- Verpflichtungskredit für den Neubau Nebengebäude im Areal der Dorfkirche und Anpasungen Umgebung Dorfkirche
- Finanzwesen 5.1. Festsetzung der Kirchensteueranlage und Genehmigung Budget 2025 5.2. Kenntnisnahme Finanzplan 2025-2028
- Informationen aus dem Kirchgemeinderat
- Verschiedenes
Das Protokoll der letgzten Kirchgemeindeversammlung vom 30. November 2023, das Budget 2025 sowie Unterlagen zum Traktandum 4 liegen ab dem 29. Oktober 2024 bei der Kirchgemeindeveraltung, Walkeweg 1, während den Büroöffnungszeiten zur Einsichtnahme auf.
Stimmberechtigt ist, wer der evangelisch-reformierten Landeskirche angehört, das 18. Altersjahr zurückgelegt hat und seit drei Monaten in der Kirchgemeinde Steffisburg (Gemeinden Steffisburg und Fahrni) wohnt.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitig Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Steffisburg, 28. August 2024
Der Kirchgemeinderat
Im Anschluss an die Kirchgemeindeversammlung laden wir Sie zu einem Apéro riche ein.