Kirchgemeindeversammlung
Donnerstag, 28. November 2024, 19.30, grosser Saal, Kirche Sonnenfeld
Traktanden
5.1. Festsetzung der Kirchensteueranlage und Genehmigung Budget 2025
5.2. Kenntnisnahme Finanzplan 2025-2028
Das Protokoll der letzten Kirchgemeindeversammlung vom 30. November 2023, das Budget 2025 sowie Unterlagen zum Traktandum 4 liegen ab dem 29. Oktober 2024 bei der Kirchgemeindeveraltung, Walkeweg 1, während den Büroöffnungszeiten zur Einsichtnahme auf.
Stimmberechtigt ist, wer der evangelisch-reformierten Landeskirche angehört, das 18. Altersjahr zurückgelegt hat und seit drei Monaten in der Kirchgemeinde Steffisburg (Gemeinden Steffisburg und Fahrni) wohnt.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitig Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Steffisburg, 28. August 2024
Der Kirchgemeinderat
Im Anschluss an die Kirchgemeindeversammlung laden wir Sie gerne zu einem Apéro riche ein.
Protokoll Kirchgemeindeversammlung vom 30.11.2023
Bestandesplan
Plan Vorprojekt
Plan Vorprojekt Schnitt
Technischer Plan
Eingriffsperimeter
Ratsantrag an KGV
Budget 2025
Finanzplan 2025-2029